Eine Änderung des Urheberrechts für wissenschaftliche Publikationen bringt für die Verlagsbranche keine finanziellen Risiken. Das zeigt eine vom Bundesbildungsministerium beauftragte Studie zum Urheberrecht. Die Studie ist in der Schriftenreihe „Ordnungspolitische Perspektiven“ des Düsseldorf Institute of Competition Economics erschienen.
Kann ein Arbeitsblatt im Intranet der Schule eingestellt werden? Kann die Bibliothek einen Aufsatz per E-Mail versenden? Darf ein Dozent einen Text auf der Lernplattform der Universität anbieten? Der Umgang mit urheberrechtlich geschützten Materialien ist für Wissenschaftler und Lehrende oft frustrierend. Viele Nutzer beklagen rechtliche und praktische Hürden durch das Urheberrecht.
Eine Bildungs- und Wissenschaftsschranke könnte Abhilfe schaffen. Wie der Begriff schon suggeriert, beschränkt sie das Urheberrecht, so dass Materialien leichter genutzt werden könnten – vom Versand elektronischer Kopien durch Bibliotheken bis hin zur automatisierten Auswertung ganzer Editionen, um etwa besonders häufig auftretende Formulierungen in Texten zu finden.
Die kürzlich erschienene Studie „Ökonomische Auswirkungen einer Bildungs- und Wissenschaftsschranke im Urheberrecht“ zeigt, dass die Verlagsbranche eine Bildungs- und Wissenschaftsschranke für das Urheberrecht nicht fürchten muss. Unter der Leitung des Düsseldorfer Wettbewerbsökonomen Justus Haucap und des Göttinger Juristen Gerald Spindler konnte belegt werden, dass im Falle einer Bildungs- und Wissenschaftsschranke nicht mit Umsatzeinbußen zu rechnen ist.
Es überwiegen die Vorteile der Bildungs- und Wissenschaftsschranke: Sie ermöglicht Wissenschaftlern, Studierenden und Pädagogen einen komfortableren Umgang mit Literatur. Das wiederum könne das wissenschaftliche Arbeiten erleichtern und die Produktion wissenschaftlicher Werke sogar anregen. Für Bibliotheken seien vor allem eine vereinfachte Handhabung der Ausnahmeregelungen und die Abschaffung technischer Beschränkungen wichtig.
Studie im Auftrag des Bildungsministeriums
Die Studie ist in der Schriftenreihe „Ordnungspolitische Perspektiven“ des Düsseldorf Institute of Competition Economics erschienen. Sie ist vom Bundesministerium für Bildung und Forschung in Auftrag gegeben worden, das sich damit am Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD und der Digitalen Agenda der Bundesregierung orientiert. Die Regierungsparteien hatten sich darüber verständigt, die Digitalisierung in Bildung und Wissenschaft mit einer Änderung des Urheberrechts voranzutreiben.
Quelle:
Bundesbildungsministerium
Link:
Studie des Düsseldorf Institute of Competition Economics
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