Titelschutzanzeige
Nr. 9014

Mit der Titelschutzanzeige Nr. 9014 wurde am 24.10.2026 Titelschutz für folgende Titel beantragt:

Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG (Deutschland) sowie § 80 UrhG, § 9 UWG (Österreich) nehmen wir für unseren Mandanten Titelschutz in Anspruch für:

  • Die letzte Blume am Strassenrand

in allen Schreibweisen, Darstellungsformen, für alle Medien, insbesondere, ohne hierauf beschränkt zu sein, für Film, Fernsehen, Video, Video on Demand, Hörfunk und Druckerzeugnisse und digitale Speicher- und Wiedergabemedien, einschließlich Onlinedienste, Internet und Multimedia-Anwendungen .

Veröffentlicht am 24. Oktober 2026

VON HAVE FEY
Neuer Wall 80
20354 Hamburg
Deutschland