Mit der Titelschutzanzeige Nr. 8889 wurde am 24.08.2026 Titelschutz für folgende Titel beantragt:
Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG (Deutschland) nehmen wir für unseren Mandanten Titelschutz in Anspruch für:
In jeder Schreibweise, Darstellungsform, Abkürzung und Abwandlung, auch in Verbindung mit Zusätzen, für folgende Werkarten: Fernsehsendungen und Fernsehformate, audiovisuelle Produktionen aller Art, Streaming- und Online-Video-Formate, Hörfunksendungen und Podcasts sowie Print- und Digitalpublikationen.
Veröffentlicht am 24. August 2026
Römer Rechtsanwaltskanzlei
Westerallee 12
24937 Flensburg
Deutschland