Mit der Titelschutzanzeige Nr. 8852 wurde am 26.08.2026 Titelschutz für folgende Titel beantragt:
Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG (Deutschland) nehmen wir für unseren Mandanten Titelschutz in Anspruch für:
in allen Schreibweisen, Darstellungsformen und Wortverbindungen für alle Medien, insbesondere für Druckerzeugnisse, Film, Fernsehen, Tonwerke, Bühnenwerke, Software, Informationsangebote im Internet sowie Veranstaltungstitel und Messen.
Veröffentlicht am 26. August 2026
Hertin & Partner Rechts- und Patentanwälte PartG mbB
Kurfürstendamm 63
10707 Berlin
Deutschland