Mit der Titelschutzanzeige Nr. 7753 wurde am 03.06.2025 Titelschutz für folgende Titel beantragt:
Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG (Deutschland) nehmen wir für unseren Mandanten Titelschutz in Anspruch für:
in allen Abwandlungen, Schreibweisen, Schriftarten, Wort- und Zeichenverbindungen, Darstellungsformen, Abkürzungen, Titelkombinationen, grafischen Gestaltungen sowie Untertiteln für alle Medien, Tonwerke, Bühnenwerke, Bildtonträger (insb. Videogrammrechte), audiovisuelle, elektronische und digitale Netzwerke einschließlich Multimediaanwendungen sowie Offline- und Onlinedienste, Domain-Bezeichnungen , Informationsangebote im Internet sowie Veranstaltungstitel und Messen, Telekommunikationsdienstleistungen (einschließlich Kurznachrichtendienste), Ton-, Bild- und Datenträger, Software, Teletextdienste sowie On Demand Dienste, Druckereierzeugnisse, Merchandising-Produkte, Eventbezeichnungen, Unterhaltungsshows, Musikdarbietungen, Musikaufführungen, Konzerte, Rockopern, Opern, Musicals, öffentliche Veranstaltungen, insbesondere Ausstellungen sowie Plakate, Prospekte, Aufkleber und Merchandising in jeder Form sowie Veranstaltungen sowie Dienstleistungen jeglicher Art.
Veröffentlicht am 03. Juni 2025
Patentanwälte Schuster Müller & Partner mbB
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Deutschland