Mit der Titelschutzanzeige Nr. 7654 wurde am 15.04.2025 Titelschutz für folgende Titel beantragt:
Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG (Deutschland) nehmen wir für unseren Mandanten Titelschutz in Anspruch für:
in allen Schreibweisen, Darstellungsformen und Wortverbindungen für alle Medien, insbesondere für Druckerzeugnisse, Film, Fernsehen, Tonwerke, Bühnenwerke, Software, Informationsangebote im Internet sowie Veranstaltungstitel und Messen.
Veröffentlicht am 15. April 2025
Teworte-Vey Simon Schumacher & Partner mbB
Im Klapperhof 3-5
50670 Köln
Deutschland