Mit der Titelschutzanzeige Nr. 7575 wurde am 12.03.2025 Titelschutz für folgende Titel beantragt:
Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG (Deutschland) nehmen wir für unseren Mandanten Titelschutz in Anspruch für:
in allen Schreibweisen, Darstellungsformen und Wortverbindungen für alle Medien, insbesondere für Druckerzeugnisse, Software, Informationsangebote im Internet sowie Veranstaltungstitel und Messen.
Veröffentlicht am 12. März 2025
BEITEN BURKHARDT Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Ganghoferstr. 33
80339 München
Deutschland