Mit der Titelschutzanzeige Nr. 6673 wurde am 19.12.2023 Titelschutz für folgende Titel beantragt:
Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG (Deutschland) nehmen wir für unseren Mandanten Titelschutz in Anspruch für:
in allen Schreibweisen, Darstellungsformen und Wortverbindungen für alle Medien, insbesondere für Druckerzeugnisse, Film, Fernsehen, Tonwerke, Software sowie Informationsangebote im Internet.
Veröffentlicht am 19. Dezember 2023
Rechtsanwaltskanzlei Bettina Krause
Hauptstrasse 23
82327 Tutzing
Deutschland