Mit der Titelschutzanzeige Nr. 6669 wurde am 21.12.2023 Titelschutz für folgende Titel beantragt:
Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG (Deutschland) nehmen wir für unseren Mandanten Titelschutz in Anspruch für:
Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG (Deutschland) nehmen wir für unseren Mandanten Titelschutz in Anspruch für: einfach backen einfach kochen in allen Schreibweisen, Darstellungsformen, Schriftarten, Abkürzungen, Abwandlungen, Wortverbindungen und grafischen Darstellungen in allen Medien, insbesondere für Druckereierzeugnisse, Softwareerzeugnisse, Hörfunk, Fernsehen, Film, Bild-, Ton- und Datenträger aller Art, elektronische und digitale Medien und Netzwerke (einschließlich CD-ROM, CD-I, Offline- und Online-Dienste und sonstige Online-Medien und -Produkte, Internet) sowie Telekommunikationsdienstleistungen (einschließlich UMS, SMS, WAP).
Veröffentlicht am 21. Dezember 2023
SSB Söder Berlinger Rechtsanwälte PartG mbB
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81925 München
Deutschland