Mit der Titelschutzanzeige Nr. 6640 wurde am 02.12.2023 Titelschutz für folgende Titel beantragt:
Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG (Deutschland) nehmen wir für unseren Mandanten Titelschutz in Anspruch für:
und zwar in allen Kombinationen, Schreibweisen, Darstellungsformen, Abwandlungen, Abkürzungen, Schriftarten und Zusätzen für Medien und Formate, insbesondere für alle Printmedien und Druckerzeugnisse, Software-Erzeugnisse, Hörfunk, Film, Fernsehen und sonstige audiovisuelle Medien, Bild-, Ton- und Datenträger aller Art, einschließlich CD-ROM, CD-I, DVD und Bluray, ferner für elektronische und digitale Medien und Netzwerke einschließlich Online-Medien, Online- und Offline-Dienste sowie sonstige Mediendienstleistungen und Medienprodukte aller Art, für Domain-Bezeichnungen, Multimedia-Anwendungen, für Event-Merchandising sowie für Konzerte, Lesungen, Podiumsveranstaltungen, Ausstellungen, Messen, Kongresse und sonstige Veranstaltungen aller Art.
Veröffentlicht am 02. Dezember 2023
LICHTE Rechtsanwälte
Große Bleichen 21
20354 Hamburg
Deutschland