Mit der Titelschutzanzeige Nr. 6406 wurde am 19.07.2023 Titelschutz für folgende Titel beantragt:
Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG (Deutschland) nehmen wir für unseren Mandanten Titelschutz in Anspruch für:
in allen Schreibweisen, Darstellungsformen, Schriftarten, Abkürzungen, Abwandlungen, Wortverbindungen und grafischen Darstellungen in allen Medien, insbesondere für Druckereierzeugnisse, Softwareerzeugnisse, Hörfunk, Fernsehen, Film, Bild-, Ton- und Datenträger aller Art, elektronische und digitale Medien und Netzwerke (einschließlich CD-ROM, CD-I, Offline- und Online-Dienste und sonstige Online-Medien und -Produkte, Internet) sowie Telekommunikationsdienstleistungen (einschließlich UMS, SMS, WAP).
Veröffentlicht am 19. Juli 2023
SSB Söder Berlinger Rechtsanwälte PartG mbB
Arabellastr. 29
81925 München
Deutschland