Titelschutzanzeige
Nr. 6149

Mit der Titelschutzanzeige Nr. 6149 wurde am 12.04.2023 Titelschutz für folgende Titel beantragt:

Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG (Deutschland) sowie § 80 UrhG, § 9 UWG (Österreich) nehmen wir für unseren Mandanten Titelschutz in Anspruch für:

  • Erfolgsbeschleuniger

in allen Schreibweisen, Darstellungsformen und Wortverbindungen für alle Medien, insbesondere für Druckerzeugnisse, Film, Fernsehen, Tonwerke, Bühnenwerke, Software, Informationsangebote im Internet sowie Veranstaltungstitel und Messen.

Veröffentlicht am 12. April 2023

Kanzlei Hoesmann
Storkower Str. 158
10407 Berlin
Deutschland