Mit der Titelschutzanzeige Nr. 6131 wurde am 19.04.2023 Titelschutz für folgende Titel beantragt:
Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG (Deutschland) nehmen wir für unseren Mandanten Titelschutz in Anspruch für:
in allen Schreibweisen, Darstellungsformen und Wortverbindungen für alle Medien, insbesondere für Druckerzeugnisse, Film, Fernsehen, Tonwerke, Bühnenwerke, Software, Informationsangebote im Internet sowie Veranstaltungstitel und Messen.
Veröffentlicht am 19. April 2023
Dr. Weitzel & Partner, Patent- und Rechtsanwälte mbB
Friedenstr. 10
89522 Heidenheim
Deutschland