Titelschutzanzeige
Nr. 6065

Mit der Titelschutzanzeige Nr. 6065 wurde am 04.03.2023 Titelschutz für folgende Titel beantragt:

Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG (Deutschland) sowie § 80 UrhG, § 9 UWG (Österreich) nehmen wir für unseren Mandanten Titelschutz in Anspruch für:

  • Horst Magazine

in allen Schreibweisen, Darstellungsformen und Wortverbindungen für alle Medien, insbesondere für Druckerzeugnisse, Film, Fernsehen, Tonwerke, Bühnenwerke, Software, Informationsangebote im Internet sowie Veranstaltungstitel und Messen.

Veröffentlicht am 04. März 2023

Rieck & Partner Rechtsanwälte mbB
Willy-Brandt-Straße 57
20457 Hamburg
Deutschland