Mit der Titelschutzanzeige Nr. 6021 wurde am 09.02.2023 Titelschutz für folgende Titel beantragt:
Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG (Deutschland) nehmen wir für unseren Mandanten Titelschutz in Anspruch für:
in allen Schreibweisen, Darstellungsformen und Wortverbindungen für alle Medien, insbesondere für Druckerzeugnisse, Film, Fernsehen, Tonwerke, Bühnenwerke, Software, Informationsangebote im Internet sowie Veranstaltungstitel und Messen.
Veröffentlicht am 09. Februar 2023
Sasse, Bachelin & Lichtenhahn Rechtsanwälte Partnerschaft mbB
Alexanderstr. 9
10178 Berlin
Deutschland