Titelschutzanzeige
Nr. 5921

Mit der Titelschutzanzeige Nr. 5921 wurde am 15.12.2022 Titelschutz für folgende Titel beantragt:

Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG (Deutschland) sowie § 80 UrhG, § 9 UWG (Österreich) nehme ich Titelschutz in Anspruch für:

  • Die Redenmacher

in allen Schreibweisen, Darstellungsformen und Wortverbindungen für alle Medien, insbesondere für Druckerzeugnisse, Film, Fernsehen, Tonwerke, Bühnenwerke, Software, Informationsangebote im Internet sowie Veranstaltungstitel und Messen.

Veröffentlicht am 15. Dezember 2022

Carsten J. Ahaus
Lindenstraße 15d
50765 Köln
Deutschland