Titelschutzanzeige
Nr. 5802

Mit der Titelschutzanzeige Nr. 5802 wurde am 24.10.2022 Titelschutz für folgende Titel beantragt:

Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG (Deutschland) sowie § 80 UrhG, § 9 UWG (Österreich) nehme ich Titelschutz in Anspruch für:

  • Die Expertinnen-Maschine

in allen Schreibweisen, Darstellungsformen und Wortverbindungen für alle Medien, insbesondere für Druckerzeugnisse, Film, Fernsehen, Tonwerke, Bühnenwerke, Software, Informationsangebote im Internet sowie Veranstaltungstitel und Messen.

Veröffentlicht am 24. Oktober 2022

Svenja Hirsch
Ballhausstraße 1a
25348 Glückstadt
Deutschland