Titelschutzanzeige
Nr. 5716

Mit der Titelschutzanzeige Nr. 5716 wurde am 14.09.2022 Titelschutz für folgende Titel beantragt:

Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG (Deutschland) nehmen wir Titelschutz in Anspruch für:

  • Was Polizisten nicht dürfen

in allen Schreibweisen, Darstellungsformen und Wortverbindungen für alle Medien, insbesondere für Druckerzeugnisse, Film, Fernsehen, Tonwerke, Bühnenwerke, Software, Informationsangebote im Internet sowie Veranstaltungstitel und Messen.

Veröffentlicht am 14. September 2022

Dasa Media GmbH
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40211 Düsseldorf
Deutschland