Titelschutzanzeige
Nr. 5706

Mit der Titelschutzanzeige Nr. 5706 wurde am 13.09.2022 Titelschutz für folgende Titel beantragt:

Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG (Deutschland) sowie § 80 UrhG, § 9 UWG (Österreich) nehmen wir für unseren Mandanten Titelschutz in Anspruch für:

  • Horst Magazine

in allen Schreibweisen, Darstellungsformen und Wortverbindungen für alle Medien, insbesondere für Druckerzeugnisse, Film, Fernsehen, Tonwerke, Bühnenwerke, Software, Informationsangebote im Internet sowie Veranstaltungstitel und Messen.

Veröffentlicht am 13. September 2022

Rieck & Partner Rechtsanwälte mbB
Willy-Brandt-Straße 57
20457 Hamburg
Deutschland