Mit der Titelschutzanzeige Nr. 5593 wurde am 12.07.2022 Titelschutz für folgende Titel beantragt:
Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG (Deutschland) nehmen wir für unseren Mandanten Titelschutz in Anspruch für:
in allen Schreibweisen, Darstellungsformen und Wortverbindungen für alle Medien, insbesondere für Druckerzeugnisse, Film, Fernsehen, Tonwerke, Software, Informationsangebote im Internet sowie Veranstaltungstitel und Messen.
Veröffentlicht am 12. Juli 2022
Reuter, Hald & Partner Rechtsanwälte mbB
Böblinger Str. 245
70199 Stuttgart
Deutschland