Mit der Titelschutzanzeige Nr. 5481 wurde am 29.04.2022 Titelschutz für folgende Titel beantragt:
Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG (Deutschland) sowie § 80 UrhG, § 9 UWG (Österreich) nehmen wir für unseren Mandanten Titelschutz in Anspruch für:
in allen Schreibweisen, Darstellungsformen und Wortverbindungen für alle Medien, insbesondere für Druckerzeugnisse, Film, Fernsehen, Tonwerke, Bühnenwerke, Software sowie Informationsangebote im Internet.
Veröffentlicht am 29. April 2022
Breuer Lehmann Rechtsanwälte PartmbB
Steinsdorfstraße 19
80538 München
Deutschland