Mit der Titelschutzanzeige Nr. 5478 wurde am 27.04.2022 Titelschutz für folgende Titel beantragt:
Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG (Deutschland) sowie § 80 UrhG, § 9 UWG (Österreich) nehmen wir für unseren Mandanten Titelschutz in Anspruch für:
in allen Schreibweisen, Darstellungsformen und Wortverbindungen für alle Medien, insbesondere für Druckerzeugnisse, Film, Fernsehen, Tonwerke, Bühnenwerke, Software sowie Informationsangebote im Internet.
Veröffentlicht am 27. April 2022
Breuer Lehmann Rechtsanwälte PartmbB
Steinsdorfstraße 19
80538 München
Deutschland