Titelschutzanzeige
Nr. 5477

Mit der Titelschutzanzeige Nr. 5477 wurde am 03.05.2022 Titelschutz für folgende Titel beantragt:

Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG (Deutschland) nehmen wir für unseren Mandanten Titelschutz in Anspruch für:

  • Influencer of the year

in allen möglichen Kombinationen, Schreibweisen, Darstellungsformen, Abwandlungen und Schriftarten, entsprechenden Untertiteln und Zusammensetzungen für Druckereierzeugnisse, Software-Erzeugnisse, Hörfunk, Film, Fernsehen, Veranstaltungen, Bild-, Ton- und Datenträger aller Art, (Mobil-) Telefondienste, elektronische und digitale Medien und Netzwerke, insbesondere auch CD-ROM, DVDs, CD-i, Offline- und Online-Dienste und sonstige Online-Medien einschließlich Streaming-Angebote.

Veröffentlicht am 03. Mai 2022

SWS Scheuermann Westerhoff Strittmatter Rechtsanwälte Partnerschaft mbB
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