Titelschutzanzeige
Nr. 5414

Mit der Titelschutzanzeige Nr. 5414 wurde am 26.03.2022 Titelschutz für folgende Titel beantragt:

Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG (Deutschland) sowie § 80 UrhG, § 9 UWG (Österreich) nehmen wir für unseren Mandanten Titelschutz in Anspruch für:

  • Horst Magazine

in allen Schreibweisen, Darstellungsformen und Wortverbindungen für alle Medien, insbesondere für Druckerzeugnisse, Film, Fernsehen, Tonwerke, Bühnenwerke, Software, Informationsangebote im Internet sowie Veranstaltungstitel und Messen.

Veröffentlicht am 26. März 2022

Rieck & Partner Rechtsanwälte mbB
Willy-Brandt-Straße 57
20457 Hamburg
Deutschland