Mit der Titelschutzanzeige Nr. 5347 wurde am 04.03.2022 Titelschutz für folgende Titel beantragt:
Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG (Deutschland) sowie § 80 UrhG, § 9 UWG (Österreich) nehmen wir für unseren Mandanten Titelschutz in Anspruch für:
in allen Schreibweisen, Darstellungsformen und Wortverbindungen für alle Medien, insbesondere für Druckerzeugnisse, Tonwerke, Software sowie Informationsangebote im Internet.
Veröffentlicht am 04. März 2022
Reble & Kesselhut PartG von Rechts- und Patentanwälten mbB
Konrad-Zuse-Ring 32
68163 Mannheim
Deutschland