Mit der Titelschutzanzeige Nr. 5325 wurde am 25.02.2022 Titelschutz für folgende Titel beantragt:
Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG (Deutschland) nehmen wir für unseren Mandanten Titelschutz in Anspruch für:
in allen Schreibweisen, Darstellungsformen, Kombinationen, Zusammensetzungen, Schriftarten, Zusätzen, Abwandlungen, Abkürzungen sowie graphischen Gestaltungen in allen Medien, insbesondere für Film, Fernsehen und/oder Hörfunk, Bild-, Ton- oder Datenträger aller Art, Internet, aber auch für sonstige elektronische oder digitale Medien und Netzwerke, insbesondere auch für CD-ROM, CD-I, DVD, HD-DVD, Blue-Ray-Disc, einschließlich Multimediaanwendungen (Offline oder Online-Dienste) und sonstige Online-Medien und -produkte sowie für Telekommunikationsdienstleistungen (einschließlich UMTS, SMS, WAP), Domain-Bezeichnungen, Software-Erzeugnisse aller Art, Merchandising, Printmedien, Druckerzeugnisse, Plakate, Prospekte sowie Dienstleistungen aller Art, Veranstaltungen aller Art, insbesondere Messeveranstaltungen, Veranstaltungen für Preisverleihungen und/oder –auszeichnungen (Ehrung), Veranstaltungen für Preiswettbewerbe, Event-Veranstaltungen, Musikkonzerte, Kongresse, Workshops, Seminare.
Veröffentlicht am 25. Februar 2022
SCHLARMANN AHLBERG - Rechtsanwälte / Steuerberater / Wirtschaftsprüfer PartmbB
Neuer Wall 40
20354 Hamburg
Deutschland