Titelschutzanzeige
Nr. 532

Mit der Titelschutzanzeige Nr. 532 wurde am 11.12.2015 Titelschutz für folgende Titel beantragt:

Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG (Deutschland) nehmen wir Titelschutz in Anspruch für:

  • Schlagerhammer
  • Schlager "Open Air"
  • Schlageropenair
  • Schlagerfestival
  • Schlagersommerfest
  • Schlagerfest

in allen Schreibweisen, Darstellungsformen und Wortverbindungen für alle Medien, insbesondere für Fernsehen, Film, Hörfunk, Druckerzeugnisse, Bild-, Daten- und Tonträger, sowie elektronische und digitale Medien einschließlich Multimedia-Anwendungen (On- und Offline-Dienste).

Veröffentlicht am 11. Dezember 2015

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Deutschland