Mit der Titelschutzanzeige Nr. 5311 wurde am 19.02.2022 Titelschutz für folgende Titel beantragt:
Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG (Deutschland) nehmen wir für unseren Mandanten Titelschutz in Anspruch für:
in allen Schreibweisen, Darstellungsformen und Wortverbindungen für alle Medien, insbesondere für Druckerzeugnisse, Film, Fernsehen, Tonwerke, Bühnenwerke, Software, Informationsangebote im Internet sowie Veranstaltungstitel und Messen.
Veröffentlicht am 19. Februar 2022
Patentanwälte Dr. Keller, Schwertfeger Partnerschaft mbB
Westring 17
76829 Landau/Pfalz
Deutschland