Mit der Titelschutzanzeige Nr. 5305 wurde am 10.02.2022 Titelschutz für folgende Titel beantragt:
Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG (Deutschland) nehmen wir für unseren Mandanten Titelschutz in Anspruch für:
in allen Schreibweisen, Darstellungsformen und Wortverbindungen für alle Medien, insbesondere für Druckerzeugnisse, Film, Fernsehen, Tonwerke, Bühnenwerke, Software, Informationsangebote im Internet sowie Veranstaltungstitel und Messen.
Veröffentlicht am 10. Februar 2022
Avantcore Rechtsanwälte Partnerschaft mbB
Hohenzollernstraße 1
70178 Stuttgart
Deutschland