Mit der Titelschutzanzeige Nr. 5048 wurde am 07.10.2021 Titelschutz für folgende Titel beantragt:
Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG (Deutschland) nehmen wir für unseren Mandanten Titelschutz in Anspruch für:
in allen Schreibweisen, Darstellungsformen und Wortverbindungen für alle Medien, insbesondere für Druckerzeugnisse.
Veröffentlicht am 07. Oktober 2021
Eisenführ Speiser Patentanwälte Rechtsanwälte PartGmbB
Am Kaffee-Quartier 3
28217 Bremen
Deutschland