Mit der Titelschutzanzeige Nr. 5027 wurde am 15.09.2021 Titelschutz für folgende Titel beantragt:
Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG (Deutschland) nehmen wir für unseren Mandanten Titelschutz in Anspruch für:
in allen Schreibweisen, Darstellungsformen und Wortverbindungen für alle Medien, insbesondere für Druckerzeugnisse, Film, Fernsehen, Tonwerke, Bühnenwerke, Software, Informationsangebote im Internet sowie Veranstaltungstitel und Messen.
Veröffentlicht am 15. September 2021
Fachanwaltskanzlei von Thüngen-Reichenbach
Hinterer Glockenberg 12
96450 Coburg
Deutschland