Titelschutzanzeige
Nr. 5024

Mit der Titelschutzanzeige Nr. 5024 wurde am 14.09.2021 Titelschutz für folgende Titel beantragt:

Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG (Deutschland) sowie § 80 UrhG, § 9 UWG (Österreich) nehmen wir Titelschutz in Anspruch für:

  • Die Architekt

in allen Schreibweisen, Darstellungsformen und Wortverbindungen für alle Medien, insbesondere für Druckerzeugnisse, Film, Fernsehen, Tonwerke, Bühnenwerke, Software, Informationsangebote im Internet sowie Veranstaltungstitel und Messen.

Veröffentlicht am 14. September 2021

Bund Deutscher Architektinnen und Architekten BDA e.V.
Wilhelmine-Gemberg-Weg 6
10179 Berlin
Deutschland