Mit der Titelschutzanzeige Nr. 5004 wurde am 31.08.2021 Titelschutz für folgende Titel beantragt:
Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG (Deutschland) sowie § 80 UrhG, § 9 UWG (Österreich) nehmen wir für unseren Mandanten Titelschutz in Anspruch für:
Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG (Deutschland) sowie § 80 UrhG, § 9 UWG (Österreich) nehme ich Titelschutz in Anspruch für: MORD IM DUNKELN in allen Schreibweisen, Darstellungsformen und Wortverbindungen für alle Medien, insbesondere für Podcasts
Veröffentlicht am 31. August 2021
Kanzlei Holtmann
Soonwaldstrasse 15
13086 Berlin
Deutschland