Mit der Titelschutzanzeige Nr. 4943 wurde am 30.07.2021 Titelschutz für folgende Titel beantragt:
Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG (Deutschland) nehmen wir für unseren Mandanten Titelschutz in Anspruch für:
in allen Schreibweisen, Darstellungsformen und Wortverbindungen für alle Medien, insbesondere für Druckerzeugnisse, Film, Fernsehen, Tonwerke, Bühnenwerke, Software, Informationsangebote im Internet sowie Veranstaltungstitel und Messen.
Veröffentlicht am 30. Juli 2021
Rechtsanwaltskanzlei Rainer Dietz
Kaiser-Friedrich-Allee 17
52074 Aachen
Deutschland