Mit der Titelschutzanzeige Nr. 4911 wurde am 14.07.2021 Titelschutz für folgende Titel beantragt:
Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG (Deutschland) nehme ich Titelschutz in Anspruch für:
in allen Schreibweisen, Darstellungsformen und Wortverbindungen für alle Medien, insbesondere für Druckerzeugnisse, Film, Fernsehen, Tonwerke, Bühnenwerke, Software sowie Informationsangebote im Internet.
Veröffentlicht am 14. Juli 2021
Kerstin von Schuckmann
Am Wiesenrain 10
60431 Frankfurt am Main
Deutschland