Mit der Titelschutzanzeige Nr. 4655 wurde am 10.03.2021 Titelschutz für folgende Titel beantragt:
Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG (Deutschland) sowie § 80 UrhG, § 9 UWG (Österreich) nehmen wir für unseren Mandanten Titelschutz in Anspruch für:
in allen Schreibweisen, Darstellungsformen und Wortverbindungen für alle Medien, insbesondere für Fernsehen, Tonwerke, Informationsangebote im Internet sowie Veranstaltungstitel und Messen.
Veröffentlicht am 10. März 2021
EUROLAWYER® Rechtsanwälte
Imbergstraße 19
5020 Salzburg
Österreich