Mit der Titelschutzanzeige Nr. 4505 wurde am 23.12.2020 Titelschutz für folgende Titel beantragt:
Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG (Deutschland) nehmen wir für unseren Mandanten Titelschutz in Anspruch für:
in allen Schreibweisen, Darstellungsformen und Wortverbindungen für alle Medien, insbesondere für Druckerzeugnisse, Film, Fernsehen, Tonwerke, Bühnenwerke, Software, Informationsangebote im Internet sowie Veranstaltungstitel und Messen.
Veröffentlicht am 23. Dezember 2020
SWS Scheuermann Westerhoff Strittmatter Rechtsanwälte Partnerschaft mbB
Gustav-Heinemann-Ufer 58
50968 Köln
Deutschland