Titelschutzanzeige
Nr. 4381

Mit der Titelschutzanzeige Nr. 4381 wurde am 22.10.2020 Titelschutz für folgende Titel beantragt:

Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG (Deutschland) sowie § 80 UrhG, § 9 UWG (Österreich) nehmen wir für unseren Mandanten Titelschutz in Anspruch für:

  • Verbrechen als Sprache

in allen Schreibweisen, Darstellungsformen und Wortverbindungen für alle Medien, insbesondere für Druckerzeugnisse, Film, Fernsehen, Tonwerke, Bühnenwerke, Software, Informationsangebote im Internet sowie Veranstaltungstitel und Messen.

Veröffentlicht am 22. Oktober 2020

Kanzlei Hoesmann
Storkower Str 158
10407 Berlin
Deutschland