Titelschutzanzeige
Nr. 4366

Mit der Titelschutzanzeige Nr. 4366 wurde am 13.10.2020 Titelschutz für folgende Titel beantragt:

Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG (Deutschland) nehme ich Titelschutz in Anspruch für:

  • besser1radlerabstand

in allen Schreibweisen, Darstellungsformen und Wortverbindungen für alle Medien, insbesondere für Druckerzeugnisse, Film, Fernsehen, Tonwerke, Bühnenwerke, Software, Informationsangebote im Internet sowie Veranstaltungstitel und Messen.

Veröffentlicht am 13. Oktober 2020

Caroline Koch
Schloßbergweg 5
82057 Icking
Deutschland