Mit der Titelschutzanzeige Nr. 4330 wurde am 25.09.2020 Titelschutz für folgende Titel beantragt:
Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG (Deutschland) nehmen wir für unseren Mandanten Titelschutz in Anspruch für:
in allen Schreibweisen, Darstellungsformen und Wortverbindungen für alle Medien, insbesondere für Druckerzeugnisse, Film, Fernsehen, Tonwerke, Bühnenwerke, Software, Informationsangebote im Internet sowie Veranstaltungstitel und Messen.
Veröffentlicht am 25. September 2020
Avantcore Rechtsanwälte Partnerschaft mbB
Hohenzollernstraße 1
70178 Stuttgart
Deutschland