Titelschutzanzeige
Nr. 4299

Mit der Titelschutzanzeige Nr. 4299 wurde am 29.09.2020 Titelschutz für folgende Titel beantragt:

Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG (Deutschland) sowie § 80 UrhG, § 9 UWG (Österreich) nehme ich Titelschutz in Anspruch für:

  • Sichtbare Dunkelheit

in allen Schreibweisen, Darstellungsformen und Wortverbindungen für alle Medien, insbesondere für Druckerzeugnisse, Film, Fernsehen, Tonwerke, Bühnenwerke, Software, Informationsangebote im Internet sowie Veranstaltungstitel und Messen.

Veröffentlicht am 29. September 2020

Matthias Moritz
Franz Josefstrasse 12
5020 Salzburg
Österreich