Mit der Titelschutzanzeige Nr. 4291 wurde am 17.09.2020 Titelschutz für folgende Titel beantragt:
Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG (Deutschland) nehmen wir für unseren Mandanten Titelschutz in Anspruch für:
in allen Schreibweisen, Darstellungsformen und Wortverbindungen für alle Medien, insbesondere für Druckerzeugnisse.
Veröffentlicht am 17. September 2020
Maiwald Patentanwalts- und Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Elisenstraße 3
80335 München
Deutschland