Titelschutzanzeige
Nr. 4289

Mit der Titelschutzanzeige Nr. 4289 wurde am 15.09.2020 Titelschutz für folgende Titel beantragt:

Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG (Deutschland) sowie § 80 UrhG, § 9 UWG (Österreich) nehme ich Titelschutz in Anspruch für:

  • Dominus-Effekt

in allen Schreibweisen, Darstellungsformen und Wortverbindungen für alle Medien, insbesondere für Druckerzeugnisse, Film, Fernsehen, Tonwerke, Bühnenwerke, Software, Informationsangebote im Internet sowie Veranstaltungstitel und Messen.

Veröffentlicht am 15. September 2020

Michael Heinemann
Schleißheimer Str. 27
80333 München
Deutschland