Titelschutzanzeige
Nr. 4234

Mit der Titelschutzanzeige Nr. 4234 wurde am 31.07.2020 Titelschutz für folgende Titel beantragt:

Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG (Deutschland) nehme ich Titelschutz in Anspruch für:

  • Popcorn im Kopf

in allen Schreibweisen, Darstellungsformen und Wortverbindungen für alle Medien, insbesondere für Druckerzeugnisse, Film, Fernsehen, Tonwerke, Bühnenwerke, Software, Informationsangebote im Internet sowie Veranstaltungstitel und Messen.

Veröffentlicht am 31. Juli 2020

Kim Adler
Rheingaustrasse 152
65203 Wiesbaden
Deutschland