Mit der Titelschutzanzeige Nr. 4126 wurde am 25.05.2020 Titelschutz für folgende Titel beantragt:
Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG (Deutschland) nehme ich Titelschutz in Anspruch für:
in allen Schreibweisen, Darstellungsformen und Wortverbindungen für alle Medien, insbesondere für Druckerzeugnisse, Film, Fernsehen, Tonwerke, Bühnenwerke, Software, Informationsangebote im Internet sowie Veranstaltungstitel und Messen.
Veröffentlicht am 25. Mai 2020
Armin Gausmann
Boverfeld 81
44227 Dortmund
Deutschland