Titelschutzanzeige
Nr. 4110

Mit der Titelschutzanzeige Nr. 4110 wurde am 17.05.2020 Titelschutz für folgende Titel beantragt:

Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG (Deutschland) nehmen wir Titelschutz in Anspruch für:

  • UNSERE FILDER

in allen Schreibweisen, Darstellungsformen und Wortverbindungen für alle Medien, insbesondere für Druckerzeugnisse, Film, Fernsehen, Tonwerke, Bühnenwerke, Software, Informationsangebote im Internet sowie Veranstaltungstitel und Messen.

Veröffentlicht am 17. Mai 2020

NUSSBAUM MEDIEN Horb GmbH & Co. KG
Industriestraße 45
72160 Horb
Deutschland