Mit der Titelschutzanzeige Nr. 4063 wurde am 20.04.2020 Titelschutz für folgende Titel beantragt:
Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG (Deutschland) nehme ich Titelschutz in Anspruch für:
in allen Schreibweisen, Darstellungsformen und Wortverbindungen für alle Medien, insbesondere für Fernsehen, Film, Hörfunk, Druckerzeugnisse, Bild-, Daten- und Tonträger, sowie elektronische und digitale Medien einschließlich Multimedia-Anwendungen (On- und Offline-Dienste).
Veröffentlicht am 20. April 2020
Claus Schmidt
Gentzstr 4
80796 München
Deutschland