Mit der Titelschutzanzeige Nr. 4028 wurde am 03.04.2020 Titelschutz für folgende Titel beantragt:
Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG (Deutschland) nehmen wir Titelschutz in Anspruch für:
in allen Schreibweisen, Darstellungsformen und Wortverbindungen für alle Medien, insbesondere für Fernsehen, Film, Hörfunk, Druckerzeugnisse, Bild-, Daten- und Tonträger, sowie elektronische und digitale Medien einschließlich Multimedia-Anwendungen (On- und Offline-Dienste).
Veröffentlicht am 03. April 2020
Reiser und Partner Patentanwälte mbB
Weinheimer Straße 102
69469 Weinheim
Deutschland