Titelschutzanzeige
Nr. 3958

Mit der Titelschutzanzeige Nr. 3958 wurde am 17.02.2020 Titelschutz für folgende Titel beantragt:

Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG (Deutschland) nehmen wir Titelschutz in Anspruch für:

  • Wer so schreit, kommt durch!

in allen Schreibweisen, Darstellungsformen und Wortverbindungen für alle Medien, insbesondere für Fernsehen, Film, Hörfunk, Druckerzeugnisse, Bild-, Daten- und Tonträger, sowie elektronische und digitale Medien einschließlich Multimedia-Anwendungen (On- und Offline-Dienste).

Veröffentlicht am 17. Februar 2020

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