Titelschutzanzeige
Nr. 3919

Mit der Titelschutzanzeige Nr. 3919 wurde am 10.01.2020 Titelschutz für folgende Titel beantragt:

Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG (Deutschland) sowie § 80 UrhG, § 9 UWG (Österreich) nehmen wir Titelschutz in Anspruch für:

  • Hunde körpersprachlich führen

in allen Schreibweisen, Darstellungsformen und Wortverbindungen für alle Medien, insbesondere für Fernsehen, Film, Hörfunk, Druckerzeugnisse, Bild-, Daten- und Tonträger, sowie elektronische und digitale Medien einschließlich Multimedia-Anwendungen (On- und Offline-Dienste).

Veröffentlicht am 10. Januar 2020

Hunds-kompetent / Karin Actun
Ulmenstr. 11
42697 Solingen
Deutschland